Der Bauhof ist wieder vermehrt aktiv, Müll auf öffentlichem Grund, der nicht ordnungsgerecht entsorgt wurde, zu beseitigen. Immer häufiger finden sich auf öffentlichen Plätzen Ansammlungen von Müll, Altkleidern, Sperrmüll o. ä., die mit dem Hinweis „zu verschenken“ deklariert sind. Hinzu kommt der neue "Trend", Haus-, Sperr- und Problemmüll etc. an Containerplätzen und Recyclinghöfen oder neben öffentlichen Abfalleimern abzustellen.
Anita Feckl, Leiterin des Ordnungsamts, weist darauf hin, dass unsachgemäße Entsorgung von Müll eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Ordnungsamt ermittelt den Verursacher, dem die Kosten für die Entsorgung auferlegt werden. Außerdem leite die Abfallwirtschaft des Landkreises Erding ein Bußgeldverfahren ein. Sie ergänzt: „Es ist in unser aller Interesse, wenn der Müll wie vorgesehen in Hausmülltonne, Altkleidersammlung, Sperrmüll, Recyclinghöfen und Containerplätzen, Problemmüllsammlung, o. ä. entsorgt wird. Der Landkreis Erding bietet für jede Art von Müll eine Entsorgungsmöglichkeit. Informationen zur Nutzung der entsprechenden Angebote finden sich unter www.landkreis-erding.de/abfallwirtschaft/. Sollen Gebrauchsgegenstände an den Mann oder die Frau gebracht werden, dann können die verschiedensten Plattformen, wie z. B. auch der Verschenk-Markt des Landkreises Erding dafür verwendet werden.“