Geflügel hat auch weiterhin Hausarrest
Das Landratsamt Erding hat für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung im Landkreis Erding halten, die Pflicht zur Aufstallung des Geflügels bis zum 9. Mai verlängert. Aufgrund von zwei Ausbrüchen der Geflügelpest in zwei Nachbarlandkreisen und aufgrund eines Ausbruchs im eigenen Landkreis Ende März haben die eingerichteten Restriktionszonen noch bis 5. Mai Bestand.
25.04.2021 17:10 Uhr
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