Veröffentlicht am 26.04.2023 09:41

Den Härtefall checken

Scharf: „Digitale Antragsstellung für Energiehilfen ist ab dem 15. Mai möglich.“ (Foto: stmas/ Tina Noetel)
Scharf: „Digitale Antragsstellung für Energiehilfen ist ab dem 15. Mai möglich.“ (Foto: stmas/ Tina Noetel)
Scharf: „Digitale Antragsstellung für Energiehilfen ist ab dem 15. Mai möglich.“ (Foto: stmas/ Tina Noetel)
Scharf: „Digitale Antragsstellung für Energiehilfen ist ab dem 15. Mai möglich.“ (Foto: stmas/ Tina Noetel)
Scharf: „Digitale Antragsstellung für Energiehilfen ist ab dem 15. Mai möglich.“ (Foto: stmas/ Tina Noetel)

Der Ukraine-Krieg und die damit verbundene Energiekrise haben Auswirkungen auf viele Bürger. Die Verbraucherpreise sind zeitweise stark gestiegen. Deshalb wurde ein Härtefallfonds für Privathaushalte beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf erklärt: „Wir unterstützen die Menschen in herausfordernden Zeiten und lassen sie nicht alleine! Ab 15. Mai können alle Bürger ihre Anträge für Härtefallhilfen stellen. Die Antragsstellung ist unbürokratisch und digital über die Homepage des Sozialministeriums möglich.“

Wer seine Härtefallhilfe bereits vorab unverbindlich berechnen möchte, kann den Bayerischen Härtefallhilfe-Rechner nutzen. Dieser steht unter www.stmas.bayern.de/energiekrise zur Verfügung. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Programm und Antworten auf die meist gestellten Fragen, etwa welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.

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