Veröffentlicht am 18.09.2024 00:00

IHK erinnert an Einreichung der Schlussabrechnung

Alle Unternehmen in Bayern, die während der Corona-Pandemie Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes erhalten und eine Fristverlängerung beantragt haben, müssen über ihren prüfenden Dritten (in der Regel Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) bis Montag, 30. September, die verpflichtende Schlussabrechnung abgeben. Daran erinnert die IHK für München und Oberbayern. Wer keine Fristverlängerung beantragt hat, musste seine Schlussabrechnung bereits einreichen. Zwei Drittel haben die entsprechende Schlussabrechnung bereits wie vorgesehen eingereicht. Im Freistaat ist die IHK für München und Oberbayern im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung für die Abwicklung der Wirtschaftshilfen zuständig.

Die Frist am 30. September gilt für alle Anträge auf Überbrückungshilfe I bis IV sowie für die Anträge auf Dezember- und Novemberhilfe. Bei Direktanträgen der November- und Dezemberhilfe (von Unternehmerinnen und Unternehmern selbst und nicht über einen prüfenden Dritten eingereicht) sowie bei der bayerischen Härtefall- und Oktoberhilfe ist keine Schlussabrechnung einzureichen. Für Zuschüsse im Rahmen der Neustarthilfen war eine separate Endabrechnung nötig, für die die Fristen bereits abgelaufen sind.

Die IHK weist ausdrücklich darauf hin: Wer bis zur Frist keine Schlussabrechnung einreicht, muss gemäß der Förderrichtlinien des Bundes die Fördersumme zu 100 Prozent inklusive Verzinsung seit Auszahlung zurückzahlen. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.ihk-muenchen.de im Internet.

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