Um in den städtischen Naherholungsgebieten Ruhe und Erholung zu bieten, weist die Stadt Freising zu Beginn der Badesaison wieder auf einige Verhaltensregeln an der Stoibermühle, am Vöttinger Weiher und an den Pullinger Seen hin:
Das Fahren und Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Parkplätze ist nicht erlaubt. Feuer abseits der ausgewiesenen Plätze dürfen nicht unterhalten werden, erlaubt ist die Benutzung tragbarer Grillgeräte mit Abstand zum Boden von mindestens 30 cm. Grillfeiern sollten bei der Stadt Freising, Amt 32, angezeigt werden. Es ist nicht gestattet, in den Naherholungsbieten zu nächtigen, zu zelten oder Wohnwagen aufzustellen und Waren aller Art einschließlich Speisen und Getränke zu verkaufen.
Es ist verboten, Tiere zu füttern und während der Badesaison Tiere mitzubringen.
Ausschließlich am Vöttinger Weiher ist Zelten möglich. Dies ist jedoch bei der Stadt Freising, Amt 32, per Telefon 08161/54-43209 oder per E-Mail an naherholung@freising.de zu beantragen.
Natürlich sind die Grünanlagen sauber zu halten, Abfallbehälter stehen bereit. Vor allem bittet die Stadt, Glasscherben ordnungsgemäß zu entsorgen, um Verletzungen zu vermeiden.
Die entsprechenden Benutzungssatzungen können im Internet unter www.freising.de/kultur-freizeit/seen jederzeit abgerufen werden. Beschäftigte der Stadt Freising sorgen im Sinne aller Erholungssuchenden für die Einhaltung dieser eigentlich selbstverständlichen Grundlagen.