Am 8. Mai erstattete der Betreiber eines "Selbstbezahler-Blumenfelds", Strafanzeige bei der Polizei Dorfen. Bbeim Selbstpflücken wird darauf vertraut, dass der entsprechende Preis in die Kasse vor Ort geworfen wird. Bei RoutinekKontrollen stellte der Betreiber fest, dass das oft nicht der Fall ist und nur ein Teilbetrag eingeworfen wird. Es handelt sich um Kleinstbeträge, die nicht beglichen werden - so auch bei der Anzeige um einen Betrag von 8,30 Euro. Doch der Betreiber moniert, dass in Summe durchaus finanzieller Schaden entsteht. Der Geschädigte bittet um Ehrlichkeit, da sonst diese Angebote keinen Bestand haben.