Veröffentlicht am 18.04.2021 13:48

Ein Feiertag zu Ehren des Reinheitsgebots

Ein Hoch auf den Gerstensaft! Der 23. April ist der Tag des Deutschen Bieres. (Foto: Uli Carthäuser/pixelio.de)
Ein Hoch auf den Gerstensaft! Der 23. April ist der Tag des Deutschen Bieres. (Foto: Uli Carthäuser/pixelio.de)
Ein Hoch auf den Gerstensaft! Der 23. April ist der Tag des Deutschen Bieres. (Foto: Uli Carthäuser/pixelio.de)
Ein Hoch auf den Gerstensaft! Der 23. April ist der Tag des Deutschen Bieres. (Foto: Uli Carthäuser/pixelio.de)
Ein Hoch auf den Gerstensaft! Der 23. April ist der Tag des Deutschen Bieres. (Foto: Uli Carthäuser/pixelio.de)

Weizen, Kölsch oder Pils – die Deutschen trinken gerne Bier. Und das nicht zu knapp: Zwischen 120 und 150 Liter des Gerstensafts werden in Deutschland jährlich pro Kopf konsumiert. Eine erste schriftliche Erwähnung des alkoholhaltigen Gebräus findet sich im Jahr 736 n.Chr., worin erstmals über einen besonderen Gerstensaft im bayrischen Geisenfeld berichtet wird. Nur 30 Jahre später folgte die erste bekannte Bierurkunde der Welt, mit welcher eine Lieferung des Getränks in das Kloster St. Gallen von Geisingen an der Donau bestätigt wurde.
Süddeutsche Klöster und ihrer Ordensgemeinschaften spielten also von jeher eine zentrale Rolle in Sachen Bierbraukunst, was sich noch heute in den Namen vieler Biermarken widerspiegelt: Andechs, Franziskaner oder Paulaner sind nur einige Beispiele.
Für die moderne deutsche Braukunst war aber noch ein anderes historisches Datum von besonderer Bedeutung. Am 23. April 1516 erließ der bayrische Herzog Wilhelm IV. das deutsche bzw. bayrische Reinheitsgebot auf einem Landständetag in Ingolstadt, das besagte: Zur Herstellung von Bier dürfen in Deutschland bzw. damals Bayern ausschließlich nur Hopfen, Gerstenmalz, Wasser und Hefe zur Anwendung im Brauprozess gelangen. Er wollte damit das oft wüste Treiben beim Bierbrauen beenden. Waren doch die Menschen im Lauf der Zeit auf die abenteuerlichsten Ideen gekommen, um ihrem Bier einen besonderen Geschmack zu verleihen oder um es haltbarer zu machen: Vom Zusatz von Kräutern, von Ruß für Dunkelbier, von Kreidemehl, um sauer gewordenes Bier wieder genießbar zu machen, und sogar von Stechapfel und Fliegenpilz wird berichtet. Manch dubiose selbsternannte „Brauer“ schreckten damals vor nichts zurück.

Zum jährlichen Tag des Deutschen Bieres am 23. April gibt es mittlerweile viele Aktionen und Traditionen. So haben sich zum Beispiel einige mittelständische Familienbrauereien in Süddeutschland zur "Gütegemeinschaft Traditionsbier" zusammengeschlossen und brauen seit 2003 anlässlich des Tages des Deutschen Bieres limitierte Spezialbiere, die jeweils unter dem Namen „Jahrgangsbier 23.04.“ nach etwa 120 Tagen in durchnummerierten Flaschen in den Handel kommt. Inzwischen hat sich die Gütegemeinschaft zur Kooperation „Die Brauer mit Leib und Seele“ umfirmiert und agiert als Interessensgemeinschaft unter dem Slogan „Zehn Grundsätze für besseres Bier.“
Das Reinheitsgebot ist noch heute gültig. Deutsches Bier darf demnach nur vier Zutaten enthalten: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Keine Geschmacksverstärker, keine Farbstoffe, keine Konservierungsstoffe. Nach über fünfhundert Jahren gilt das Reinheitsgebot als eine der ältesten Lebensmittelverordnungen der Welt – und ist aktuell wie nie, da die deutschen Brauer auch heute noch nach dieser Vorgabe ihr Bier brauen.

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