Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle des Fluges TK 1629 aus Istanbul wurde am Donnerstag, 15. August, ein 20-jähriger usbekischer Staatsangehöriger von Bundespolizisten am Flughafen München kontrolliert.
Er händigte den Beamten ein Visum mit dem Vermerk „Ferienbeschäftigung” und einen entsprechenden Arbeitsvertrag aus.
Aufgrund ähnlicher polizeilicher Erkenntnisse bei früheren Kontrollen der Person wurde er zur Befragung mit zur Dienststelle genommen. Im Zuge weiterer Recherchen stellte sich heraus, dass der usbekische Staatsangehörige die angebliche Ferienbeschäftigung nicht antreten konnte, da er die erforderlichen Prüfungen nicht abgelegt hatte. Der zwischenzeitlich kontaktierte vermeintliche Arbeitgeber gab zudem an, den 20-Jährigen nicht namentlich zu kennen.
Auf den Usbeken wartet nun eine Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz.
Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung wurde er noch am selben Abend in den Flieger gesetzt nach Istanbul zurückgeschickt.