Regeln und Gesetze sind offenbar nicht sein Ding. Ein 26-jähriger Flensburger war gleich mit zwei Haftbefehlen im Gepäck unterwegs. Nachdem er die in diesen Haftbefehlen geforderten Geldbeträge vor Ort nicht bezahlen konnte, musste der Missetäter seine Reisepläne ändern. Anstatt zurück nach Hause ging es, angekommen aus Tunis, vom Erdinger Moos heute (4. August) direkt weiter nach München-Stadelheim. Bundespolizisten hatten den jungen Mann am gestrigen Mittwoch (3. August) bei seiner Ankunft aus dem Land seiner Vorfahren kontrolliert und dabei die offenen Haftbefehle entdeckt.
Der junge Schleswig-Holsteiner nimmt offenbar staatliche Vorgaben nicht allzu ernst. Zum einen hat im Februar 2020 ein Amtsrichter in seiner Heimatstadt gegen den Flensburger wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einen Strafbefehl über 2.250 Euro Geldstrafe oder 75 Tage Ersatzhaft erlassen. Zum zweiten hat ebenfalls ein Flensburger Richter im Juni 2021 einen Strafbefehl über 1.000 Euro, wahlweise 100 Tage Haft wegen Betrugs ausgestellt.
Nachdem der junge Mann diese Richtersprüche augenscheinlich bis dato ebenso ignoriert hat, wie zuvor die Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes und des Strafgesetzbuches, ließen die Justizbehörden im hohen Norden bundesweit nach dem Unbelehrbaren suchen.
Am Mittwoch hatte die Suche ein Ende, als der Gesuchte bei seiner Ankunft aus Tunis die grenzpolizeiliche Kontrolle durchlaufen musste. Bundespolizisten entdeckten die Fahndungsnotizen, nahmen den Reisenden fest und brachten ihn zur Wache. Nachdem der Festgenommene offenbar seine Urlaubskasse restlos aufgebraucht hatte, konnte er die geforderten Geldbeträge bei den Grenzpolizisten nicht hinterlegen. Also änderten die Bundesbeamten kurzerhand die Reisepläne des Fluggastes und brachten ihn aufgrund der vorgerückten Stunde nach einer Nacht in ihrer Obhut nach München-Stadelheim. In der dortigen Justizvollzugsanstalt kann der junge Mann sich das nächste knappe halbe Jahr Zeit zum Nachdenken über den Ernst stattlicher Regelungen nehmen.