Noch bis zum 15. März können Sportvereine ihren Antrag auf die sogenannte Vereinspauschale beim Landratsamt Freising stellen. Um den Vereinen mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sportförderrichtlinien verbundenen Änderungen zu geben, wurde die Antragsfrist für das Förderjahr 2023 um zwei Wochen verlängert. Es können somit noch Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 15. März 2023 eingegangen sind.
Grundlage der Vereinsförderung bildet die Anzahl der erwachsenen Mitglieder (über 26 Jahre) und sonstigen Mitglieder (bis einschließlich 26 Jahre), sowie der Übungsleiter und Trainer im Verein. Neu ist, dass auch erwachsene Mitglieder mit Behinderung (über 26 Jahre) mit einbezogen werden.
Nähere Informationen und die Antragsunterlagen sind unter https://lrafs.de/kommunalaufsicht zu finden. Fragen beantwortet im Landratsamt Kerstin Hegner, Telefon 08161/600-644.