Für das Altstadtfest 2025 am 4. und 5. Juli lässt die Stadt Erding wieder eine beschränkte Anzahl von Verkaufsgeschäften zu. Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbungsgesuche mit einem Foto und einer genauen Beschreibung des Standes bis spätestens Freitag, 31. Januar, 12 Uhr, bei der Stadt Erding (Landshuter Straße 1) einzureichen. Gesuche, die danach eingehen, bleiben unberücksichtigt.
Eine optisch ansprechende Aufmachung des Verkaufsstandes sowie die gewerberechtliche und steuerliche Zuverlässigkeit des Betreibers sind Grundvoraussetzungen. Behördliche Genehmigungen müssen auf Anfrage nachgewiesen werden. Interessenten, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.