Jetzt ist es Fakt: Am Sonntag, 18. April, wird es nur einen Kandidaten ums Bürgermeisteramt in der Gemeinde Hallbergmoos geben, Josef Niedermair. Ein weiterer Wahlvorschlag ist nicht eingegangen.
"Es wird trotzdem wichtig, dass die Leute zur Wahl gehen. Denn auch wenn nur mein Name auf dem Wahlzettel steht, hat jeder eine Wahl", so Bürgermeisterkandidat Josef Niedermair.
Neben dem offiziellen Wahlvorschlag gibt es ein Freitextfeld auf dem Stimmzettel. Darin kann eine stimmberechtigte Person "Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügt", so die Bayerische Wahlordnung. Im Klartext heißt das: Man könnte dort am Wahlsonntag den vollständigen Namen irgendeiner Person eintragen, und schon stünde dieser offiziell zur Wahl.
Der Bayerische Landtag hat zudem das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie verabschiedet. Darin ist die Möglichkeit geregelt, dass die Wahl eines Bürgermeisters nur per Briefwahl stattfinden kann. CSU-Chefin Tanja Knieler forderte deshalb: "Eine reine Briefwahl ist in meinem Augen das richtige Signal in Zeiten der Pandemie. Ich appelliere an das Landratsamt als Wahlaufsichtsbehörde, die Möglichkeit gerade in diesen Tagen auch zu nutzen."
Desweiteren enthält die Änderung der Landkreisordnung weitere Möglichkeiten auch für Hybridsitzungen auch auf kommunaler Ebene. Diese neuen Regelungen will man genau prüfen und diskutieren. Konkret können die Kommunen es künftig zulassen, dass Räte auch virtuell mit Stimmrecht an den Sitzungen ihrer Gremien teilnehmen. Dies war bisher gemäß den Kommunalgesetzen nicht möglich. "Diese Regelung soll laut Landesgesetzgeber bis 2022 in Kraft bleiben mit Ziel der besseren Vereinbarkeit von kommunalem Ehrenamt mit Familie und Beruf", so Knieler.