Findige Anwälte haben offenbar eine neue Abzockmasche gefunden, die aktuell zu vielen Nachfragen Betroffener auch bei der IHK für München und Oberbayern führt. Ziel sind bundesweit Webseitenbetreiber, die in ihren Onlineauftritten bestimmte technische Inhalte von Google so einbinden, dass die IP-Adressen ihrer Nutzer an den US-Internetriesen übermittelt werden. Google kann damit die benötigten Inhalte direkt auf den Computer des Nutzers ausspielen. IP-Adressen dienen zur Identifizierung von Endgeräten im Internet und zählen daher zu den personenbezogenen Daten, die den strengen Datenschutzvorschriften der DSGVO unterliegen. Bei den technischen Inhalten handelt es sich in den vorliegenden Fällen um >Google Fonts<, also Schriftarten, die als Bausteine zur Darstellung von Text auf vielen Webseiten verwendet werden. Das Problem kann einfach gelöst werden, indem der Webseitenbetreiber die nötigen >Google Fonts< lokal auf dem eigenen Server hinterlegt und nicht mehr extern bezieht. Dies sollten Webseitenbetreiber laut IHK aktuell in jedem Fall prüfen und gegebenenfalls anpassen. Dies betrifft auch die Datenschutzerklärung auf der Homepage.