Bereits im September wurde im sogenannten Bergholz unweit von Dörnbach (Gemeinde Fahrenzhausen), ein angeschossener Mäusebussard gefunden. Der Finder brachte das Tier zwar sofort in die Vogelklinik, wo man aber feststellen musste, dass der Bussard mehrere Schrotkugeln im Körper hatte. Wegen seiner schweren Verletzungen musste er eingeschläfert werden.
Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Freising weist deshalb darauf hin, dass Mäusebussarde in Bayern ganzjährig geschont sind und nicht bejagt werden dürfen. Auch alle anderen Greifvögel gehören zu den streng geschützten Arten. Das Fangen, Verfolgen und Töten verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das Jagdrecht, das Strafgesetzbuch und das Tierschutzgesetz. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Jägern droht zusätzlich der Entzug der Jagderlaubnis.
Die Polizei Neufahrn hat deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die genannten Gesetze eingeleitet und hofft auf Zeugenhinweise. Wer Hinweise geben kann wird gebeten, sich mit der Polizei Neufahrn, Tel. 08165/95100 in Verbindung zu setzen.
Bereits vor einigen Jahren wurden nahe Lauterbach zwei tote Mäusebussarde gefunden. Über mögliche Tatmotive kann man nur spekulieren. Das illegale Töten von Greifvögeln wird heute nicht mehr als Bagatelle angesehen. Polizei und Untere Jagdbehörde ersuchen deshalb die Bevölkerung, einen Verdacht auf illegale Tötung sofort der Polizei zu melden. Das ist die einzige Chance, dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden können.
Nachdem in Niederbayern heuer bereits zahlreiche Vögel mutmaßlich vergiftet worden sind, weist die Untere Jagdbehörde darauf hin, tote Vögel nie anzufassen, um zu verhindern, dass man selbst mit dem Gift in Kontakt kommt. Stattdessen ist die Polizei zu verständigen. Es empfiehlt sich, den Fund zusätzlich online unter www.tatort-natur.de zu melden.