Das Steueramt der Stadt Freising erinnert alle Inhaberinnen und Inhaber einer Zweitwohnung daran, dass die für 2024 zu entrichtende Zweitwohnungsteuer am Samstag, 1. Juni, fällig wird. Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird gebeten, die Steuer rechtzeitig zum Fälligkeitstermin zu überweisen. Zweitwohnungsteuerpflichtig sind grundsätzlich all diejenigen Personen, die in Freising eine Zweitwohnung innehaben – unabhängig von Eigentums- und Mietverhältnissen. Wer eine Zweitwohnung bezieht oder aufgibt, hat dies der Stadt Freising fristgemäß anzuzeigen. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Freising gerne unter den Tel. 08161/5442204 (Zweitwohnungssteuer) sowie unter Tel. 08161/540 (An- und Abmeldungen) zur Verfügung.