Der Landkreis Erding und die Bayerische Staatsregierung gewähren den Sport- und Schützenvereinen jedes Jahr eine Vereinspauschale in Form von Übungsleiterzuschüssen, so auch in diesem Jahr.
Die Anträge dafür mit allen erforderlichen Unterlagen müssen von den Vereinen bis spätestens Mittwoch, 1. März 2023, beim Landratsamt Erding, Eva Haas, Alois-Schießl Platz 2, 85435 Erding, eingereicht werden.
Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht, informiert das Landratsamt. Entscheidend ist das Datum des Poststempels. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
Unterlagen und weitere Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite des Landkreises Erding (landkreis-erding.de) unter dem Stichwort „Sportförderung”.