Eine Bürgerpflicht ist der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern. So bittet das Bauamt des Marktes Nandlstadt darum, Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Grundstücksbepflanzungen, die in den Verkehrsraum von öffentlichen Straßen und Wegen hineinragen, mindestens bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Auch im eigenen Interesse muss bis zu einer Durchgangshöhe von 2,5 Meter über dem Gehweg und einer Durchfahrtshöhe von 4,5 Meter dürfen über der Fahrbahn (auch bei Nässe) keine Äste und Zweige von Grundstücksbepflanzung in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Der Rückschnitt ist insbesondere auch notwendig, wo Äste und Zweige die Sicht auf Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und -laternen beeinträchtigen. Ebenso an Straßeneinmündungen wird um das Freihalten der notwendigen Sichtdreiecke gebeten, um erhebliche Verkehrsgefährdungen zu vermeiden.
Für Neuanlagen müssen die gesetzlichen Mindestpflanzabstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Durch vorausschauende Pflanzung und regelmäßige Pflege kann einem Einwachsen in den öffentlichen Verkehrsraum vorgebeugt werden. Es geht dabei um die Sicherheit aller im Straßenverkehr.