Ein 45-Jähriger rumänischer Staatsbürger befuhr am 16. September gegen 00 Uhr mit seinem Seat die B13 von München kommend. Am Geflügelhof in Eching wurde er durch Beamte der PI Neufahrn einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen, wobei hierbei sofort starker Alkoholgeruch festgestellt wurde. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 1,8 Promille, was zur Folge hatte, dass die Weiterfahrt unterbunden und zur Feststellung des Blutalkoholwertes eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Da es sich um einen ausländischen Fahrzeugführer handelte und er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde über die Staatsanwaltschaft Landshut eine Beschlagnahme des Führerscheins, sowie eine Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland angeordnet. Den rumänischen Fahrzeugführer erwartet ein Strafverfahren aufgrund von Trunkenheit im Verkehr, sowie den Eintrag eines Sperrvermerks in seiner Fahrerlaubnis, der ihm das Autofahren in Deutschland untersagt.