Veröffentlicht am 18.08.2022 12:22

Elektrogeräte recyceln

Der Fachbereich Kommunale Abfallentsorgung am Landratsamt Freising weist darauf hin, dass ausgediente kleine Elektrogeräte seit 1. Juli in vielen Supermärkten abgegeben werden können, auch wenn kein neues Gerät gekauft wird. Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verpflichtet Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr 800 Quadratmetern, die auch Elektroartikel verkaufen, bis zu drei Kleingeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern kostenlos zurückzunehmen. Das sind zum Beispiel Handys, Rasierer oder ein Föhn. Ziel ist es, die Sammelquote zu verbessern und mehr Geräte und deren wertvolle Ressourcen zu recyceln.

Bei größeren Elektrogeräten wie Waschmaschine oder Fernseher muss ein Händler das alte Gerät nur annehmen, wenn der Kunde ein neues Gerät der gleichen Art kauft. Bei Lieferung des neuen Geräts muss das alte unentgeltlich abgeholt werden.

Natürlich können alle Elektrogeräte weiter auf Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden. Erfasst werden dort unter anderem Bildschirme, Neonröhren, Elektrogroßgeräte (Waschmaschinen) und Elektrokleingeräte sowie Batterien.

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