Am Nachmittag des 26. Juli, wurde bei Geschwindigkeitsmessungen ein 17-jähriger Lengdorfer mit seinem Motorroller mit 59 km/h nach Abzug der Toleranz von 3 km/h gemessen. Die bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs beträgt jedoch 45 km/h. Durch die zu hohe Geschwindigkeit ändert sich hier die Fahrzeugklasse, weshalb eine Fahrerlaubnis der Klasse A (Motorrad) notwendig ist. Diese Fahrerlaubnis konnte der 17-Jährige nicht vorweisen. Zudem wird das Kraftfahrzeug zulassungs- und steuerpflichtig. Das Kraftfahrzeug wurde beschlagnahmt, um eine technische Prüfung durchzuführen. Den Lengdorfer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.