Am Sonntag, 20. Oktober, gegen 15 Uhr, wurde ein 20-jähriger Slowake mit seinem Pkw einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Als er die Fahrertüre öffnete, konnte im Seitenfach ein Teleskopschlagstock festgestellt werden. Das Führen eines solchen Gegenstandes in der Öffentlichkeit ist in Deutschland ohne berechtigtes Interesse verboten. Der Schlagstock wurde sichergestellt, den Fahrer erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.