Veröffentlicht am 14.11.2021 07:53

Im Herbst erwischt es auch das Geflügel wieder

So "glücklich" dürften Hühner sich möglicherweise bald wieder draußen nicht mehr bewegen können... (Foto: cba)
So "glücklich" dürften Hühner sich möglicherweise bald wieder draußen nicht mehr bewegen können... (Foto: cba)
So "glücklich" dürften Hühner sich möglicherweise bald wieder draußen nicht mehr bewegen können... (Foto: cba)
So "glücklich" dürften Hühner sich möglicherweise bald wieder draußen nicht mehr bewegen können... (Foto: cba)
So "glücklich" dürften Hühner sich möglicherweise bald wieder draußen nicht mehr bewegen können... (Foto: cba)

Erneut ist die Geflügelpest in Bayern aufgetreten. Nun ruft das Veterinäramt Freising alle Geflügelhalter im Landkreis wieder zu größter Vorsicht auf. Im Sommer hatte sich die Lage in Deutschland zwar beruhigt, doch wurden in nordeuropäischen Ländern auch über den Sommer konstant weitere Nachweise bei Wildvögeln nachgewiesen. Mit Befund vom 21. Oktober wurde auch in Bayern der erste Fall bestätigt. Aktuell gibt es eine Verdachtsmeldung bei einer Wildente im Landkreis Erding (Eitting).

Es ist davon auszugehen, dass ankommende Zugvögel und bereits vorhandene, infizierte Wildvögel zu einer weiteren Ausbreitung in der bayerischen Wildvogelpopulation führen werden und somit das Risiko eines Eintrages in Nutz- und Wirtschaftsgeflügelbestände weiter zunehmen wird.

Die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen ist daher von großer Bedeutung. Das Veterinäramt Freising fordert alle Geflügelhalter, auch Kleinst- und Hobbyhaltungen, auf, diese dringend zu überprüfen. Geflügelhalter müssen grundsätzlich auf mögliche Erkrankungen ihres Geflügels achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuziehen.

"Aufgrund der dynamischen Entwicklung ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Monaten weitergehende Schutzmaßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände getroffen werden müssen", sagt Dr. Barbara Knauer-Kraetzl, Leiterin des Veterinäramts, beispielsweise erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen oder Aufstallungspflicht. "Wir bitten alle Geflügelhalter, auch Kleinst- und Hobbyhalter, sich schon jetzt auf etwaige Schutzmaßnahmen, insbesondere die Möglichkeit einer tierschutzgerechten Aufstallung ihres Geflügels, vorzubereiten." Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung kann unter https://www.lgl.bayern.de/publikationen/index.htm#veterinaermedizin abgerufen werden.

Vorsorglich fordert das Veterinäramt nochmals alle Geflügelhalter - auch Kleinstbestände - auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse unter Telefon 08161/600-123 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-fs.de anzumelden. Das Halten von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben,Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht anzuzeigen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

north