Veröffentlicht am 23.08.2022 11:32

Lichter aus, Holz statt Gas

In vielen Haushalten dürfte künftig angesichts explodierender Energiekosten vermehrt der Kaminofen zum Heizen zum Einsatz kommen.  (Foto: cba)
In vielen Haushalten dürfte künftig angesichts explodierender Energiekosten vermehrt der Kaminofen zum Heizen zum Einsatz kommen. (Foto: cba)
In vielen Haushalten dürfte künftig angesichts explodierender Energiekosten vermehrt der Kaminofen zum Heizen zum Einsatz kommen. (Foto: cba)
In vielen Haushalten dürfte künftig angesichts explodierender Energiekosten vermehrt der Kaminofen zum Heizen zum Einsatz kommen. (Foto: cba)
In vielen Haushalten dürfte künftig angesichts explodierender Energiekosten vermehrt der Kaminofen zum Heizen zum Einsatz kommen. (Foto: cba)

Öffentliche Gebäude bleiben nachts unbeleuchtet, der Notbetrieb stillgelegter Holzöfen soll zum Gassparen beitragen: Das Landratsamt hat bereits jetzt Maßnahmen zum Strom- und Gassparen ergriffen.

Dunkle Zeiten brechen an: Seit ein paar Tagen bleibt die Beleuchtung von Rathaus, Dom und Kirchen und aller anderer öffentlichen Gebäude nachts ausgeschaltet, und das Landratsamt erlaubt die Wiederinbetriebnahme bereits stillgelegter Holz- und Kohleöfen soweit sie Gasheizungen ersetzen.

Strom soll auf diese Art und Weise gespart werden. Beim Dom und der Kirche St. Georg erübrigt sich die Beleuchtung aufgrund der Einrüstungen zum Glück ohnehin. Doch auch weitere Planungen im Hinsicht auf die Energieknappheit beschäftigen die öffentliche Hand unter Leitung des Klimaschutzmanagements. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss soll darüber Ende August informiert werden, wie Irene Striegl vom Presseamt der Stadt Freising bestätigt. Auf dem Prüfstand sind die Beheizung der Büroräume, Gänge, Treppenhäuser und Keller oder auch die Temperatur des Warmwassers in öffentlichen Gebäuden. Nur Schulen und Kindergärten sollen ausgenommen sein. Auf sparsame LED-Technik soll vermehrt umgestellt werden. Auch die Straßenbeleuchtung muss unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheit und möglicher Haftungsfragen überdacht werden. Sicher jedoch stellen die steigenden Energiekosten im kommenden Haushalt einen wichtigen Faktor dar.

Der Einsatz von Holz ist ein wichtiger Beitrag zur Einsparung fossiler Energieträger. Wegen einer möglichen Gasmangellage in der bevorstehenden Heizperiode können deshalb unter bestimmten Voraussetzungen stillgelegte private Holzfeuerungen in Bayern im Notfall wieder befristet in Betrieb genommen werden. Das Landratsamt Freising hat dazu am 18. August eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die von 1. September 2022 bis 31. August 2023 gilt. Damit können Ausnahmezulassungen erteilt und aufwändige Einzelfallentscheidungen vermieden werden.

Ältere Holzfeuerungen wie etwa Kamin- oder Kachelöfen, die nur einen Raum heizen oder zentrale Heizungsanlagen, die wegen Sanierungsfristen bereits außer Betrieb genommen, aber noch nicht abgebaut wurden, können für eine Übergangszeit im Notfall wieder genutzt werden. Voraussetzung ist, dass sie den Betrieb einer vorhandenen Gasheizung ganz oder teilweise ersetzen.

Grundlage der zeitlich befristeten Genehmigung sind die vom Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk erstellten Formulare zum Vorhalten einer Heizungsanlage für feste Brennstoffe für den Notbetrieb.

Der Betreiber muss die Aufnahme des Betriebs formlos anzeigen und eine Kopie des entsprechenden Formulars beim Landratsamt Freising, Immissionsschutz, Landshuter Str. 31, 85356 Freising oder per E-Mail an immissionsschutz@kreis-fs.de einreichen. Gleichzeitig muss der Bezirksschornsteinfeger unterrichtet werden.

Weitere Informationen unter https://lrafs.de/immission .

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