Die Vereine im Landkreis Freising, die sich per Vereinspauschale um die jährliche Förderung bewerben, haben dafür nun mehr Zeit: Die Abgabefrist für den Antrag wurde bis zum 6. April verlängert. Außerdem hat das Bayerische Innenministerium die Voraussetzungen zur Erlangung der Fördergelder weiter erleichtert. Wie bereits im vergangenen Jahr wurde die Vereinspauschale verdoppelt. Statt 20 Millionen Euro werden nun 40 Millionen Euro auf die Vereine verteilt.
Die genauen Änderungen:
· Für im Jahr 2021 gestellte Anträge auf Vereinspauschale wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils in Höhe von zehn Prozent verzichtet, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzung im Antrag für die Vereinspauschale 2020 noch erfüllt hat.
· Sofern ein Verein das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 Prozent des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht, kann alternativ das Ist-Aufkommen desJahres 2019 herangezogen werden. Diese Erleichterung gilt jedoch nicht, wenn ein Verein das geforderte Beitragsaufkommen nicht erreicht, weil Beiträge selbst ermäßigt oder freigestellt hat.
· Wegen der teils erheblichen Mitgliederrückgänge der Vereine können nach dem Günstigkeitsprinzip für die Berechnung der Vereinspauschale 2021 alternativ die zur Gewährungder Vereinspauschale 2020 angegebenen Mitgliederzahlen (nicht Übungsleiterlizenzen) herangezogen werden. Die Bagatellgrenze (mind. 500 Mitgliedereinheiten) bleibt bestehen.
· Die Frist zur Abgabe der Anträge auf Vereinspauschale wird ausnahmsweise bis 6. April 2021 verlängert. Ein späterer Eingang des Antrags oder dazugehöriger Anlagenkann keine Berücksichtigung mehr finden.
Das Landratsamt Freising überprüft bereits eingereichte Anträge auf diese Erleichterungen, es ist kein neuer Antrag erforderlich. Weitere Informationen erteiltTanja Klein vom Landratsamt Freising, Telefon 08161/600-660 oder per E-Mail an tanja.klein@kreis-fs.de.