Rechtsradikale Randale

Den Bundespolizisten blieb nichts anderes übrig, als einen rechtsradikalen Randalierer zu fesseln und ins Bezirkskrankenhaus Taufkirchen einzuliefern. (Foto: Bundespolizei)
Den Bundespolizisten blieb nichts anderes übrig, als einen rechtsradikalen Randalierer zu fesseln und ins Bezirkskrankenhaus Taufkirchen einzuliefern. (Foto: Bundespolizei)
Den Bundespolizisten blieb nichts anderes übrig, als einen rechtsradikalen Randalierer zu fesseln und ins Bezirkskrankenhaus Taufkirchen einzuliefern. (Foto: Bundespolizei)
Den Bundespolizisten blieb nichts anderes übrig, als einen rechtsradikalen Randalierer zu fesseln und ins Bezirkskrankenhaus Taufkirchen einzuliefern. (Foto: Bundespolizei)
Den Bundespolizisten blieb nichts anderes übrig, als einen rechtsradikalen Randalierer zu fesseln und ins Bezirkskrankenhaus Taufkirchen einzuliefern. (Foto: Bundespolizei)

Ein 31-jähriger Deutscher fiel am Airport am Sonntagabend, 17. September, durch lautstarke rechtsradikale Äußerungen auf. Erst mehrere Bundespolizisten konnten den Mann zur Wache bringen und beruhigen.

Da der Fluggast wiederholt den „Hitlergruß” gezeigt und andere Passagiere rassistisch beleidigt hatte, wurde eine Streife der Bundespolizei zum Terminal 1 des Münchner Flughafens gerufen. Dort diskutierte der offensichtlich stark alkoholisierte Mann bereits mit Flughafenmitarbeitern. Die Beamten kontrollierten den Randalierer und stellten dabei eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft München wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen fest.

Während der Kontrolle wurde der 31-Jährige immer lauter und beschimpfte die Beamten mit rechtsradikalen Äußerungen. Der Mann versuchte darüber hinaus immer wieder sich selbst zu verletzen und zu fliehen. Daher musste er von mehreren Beamten gefesselt und zur Dienststelle gebracht werden. Aufgrund der akuten Eigen- und Fremdgefährdung wurde er von der Polizei in das Bezirksklinikum Taufkirchen eingeliefert.

Den Beschuldigten erwarten nun Anzeigen wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.


Von red
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