Am 8. März finden Kommunalwahlen in Bayern statt. Bei Bedarf gibt es Stichwahlen am 22. März. (Foto: ara)

Chefsessel zu vergeben

Gleich viermal haben die Wähler am Sonntag, 8. März, die Qual der Wahl. So wird an diesem Tag sowohl der jeweilige Bürgermeister in Stadt und Gemeinde gewählt, ebenso wie der Stadt- bzw. Gemeinderat als auch der jeweilige Kreistag und last but not least der Landrat. Bei der Wahl des jeweiligen Bürgermeisters und des Landrates hat jeder Wähler nur eine Stimme pro Liste zu vergeben, während man bei der Stadtrats- und Gemeinderatswahl so viele Stimmen hat, wie Plätze in dem jeweiligen Gremium zu vergeben sind. Wählen dürfen bei den Kommunalwahlen übrigens nicht nur deutsche Staatsbürger über 18 Jahre mit Wohnsitz in der jeweiligen Kommune, sondern auch ebensolche EU-Bürger, die 18 Jahre alt sind und mindestens seit drei Monaten dort leben.
17.02.2026 08:58 Uhr
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