Wenn der Schnee kommt
In Deutschland müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenbedingungen („situative Winterreifenpflicht“) mit „wintertauglicher“ Bereifung ausgestattet sein, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht drohen 60 Euro Regelbuße, bei Behinderung 80 Euro und ein Punkt im Fahrerlaubnisregister. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Deutschland beträgt 1,6 Millimeter, die DEKRA empfiehlt bei Winterreifen aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens 4 Millimeter analog zu den österreichischen Vorgaben.
11.01.2021 20:47 Uhr
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