In Deutschland müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenbedingungen („situative Winterreifenpflicht“) mit „wintertauglicher“ Bereifung ausgestattet sein, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht drohen 60 Euro Regelbuße, bei Behinderung 80 Euro und ein Punkt im Fahrerlaubnisregister. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Deutschland beträgt 1,6 Millimeter, die DEKRA empfiehlt bei Winterreifen aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens 4 Millimeter analog zu den österreichischen Vorgaben.
Neuere Reifen ab Produktionsdatum Anfang 2018 müssen das Alpine-Symbol („Berg mit Schneeflocke“) tragen, um als wintertaugliche Bereifung zu gelten. Das M+S-Symbol wird nur noch bei älteren Reifen für eine Übergangszeit bis Herbst 2024 akzeptiert.
Wer Schneeketten für den Urlaub in den Bergen einpackt, sollte darauf achten, dass die Größe zu den montierten Reifen passt. Damit die Montage unterwegs bei Kälte oder gar im Dunkeln leichter von der Hand geht, empfiehlt es sich, das Anlegen der Ketten zuhause einmal zu üben.