Zu locker montierte Sitze, falsch geführte Gurte, ungeeignete Kindersitz-Systeme oder gänzlich unangeschnallt: Immer wieder zeigen Untersuchungen, dass jedes zweite bis dritte Kind im Auto nicht richtig gesichert ist, was bei einem Unfall zu gefährlichen Verletzungen führen kann.
Die südbayerischen ADAC Fahrsicherheitszentren geben 8 Tipps, worauf bei der Kindersicherung unbedingt zu achten ist:
1. Kinder nur in zugelassenen Kindersitzen mitnehmen: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder bis zu 149 Zentimeter Körpergröße müssen Kinder bei allen Autofahrten mit einem geeigneten Rückhaltesystem (ECE-Zulassung) gesichert werden.
2. Kindersitz-Klassen sind lediglich Richtwerte: Zwar sind Kindersitze in verschiedene Klassen mit Angabe von Alter, Gewicht und Körpergröße eingeteilt, jedoch sind dies nur Richtwerte. Kinder entwickeln sich unterschiedlich und sind im gleichen Alter unterschiedlich schwer. Daher darauf achten, dass der Sitz zum Kind passt und nicht zur Norm. Zudem Gurtverlauf und Kopfabstützung dem wachsenden Kind anpassen.
3. Der sicherste Platz ist auf der Rücksitzbank: Generell sind Kinder auf der Rücksitzbank am besten aufgehoben. Es sollte vor allem der Platz hinten rechts oder hinten in der Mitte – falls dieser mit Dreipunktgurt ausgestattet ist – ausgewählt werden, da dann das Kind auch immer auf der Seite zum Gehweg aus- und einsteigen kann. Sitzt das Kind hinten rechts, muss der Beifahrersitz möglichst weit nach vorne gestellt werden, da bei einem Unfall der Kopf des Kindes nach vorne geschleudert wird.
4. Babyschalen niemals in Fahrtrichtung einbauen: Babyschalen müssen immer entgegen der Fahrtrichtung in das Auto eingebaut werden und sind für Kinder bis 13 Kilogramm und einem Alter von 15 Monaten Vorschrift. Der ADAC empfiehlt, Kinder bis zu einem Alter von mindestens zwei Jahren in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz zu transportieren. Denn bei einem Frontalaufprall ist die Belastung für die noch nicht vollständig entwickelte Nackenmuskulatur des Kindes deutlich geringer.
5. Airbag deaktivieren bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen: Wird ein rückwärtsgerichteter Kindersitz auf dem Beifahrersitz montiert, muss unbedingt der Airbag deaktiviert werden.
6. Sitzerhöher ohne Rückenlehne keine sichere Alternative: Zwar sind Sitzerhöher für Kinder ab etwa 4 Jahren bzw. von 15 bis 36 kg und von 105 cm bis 150 cm zugelassen, jedoch empfiehlt der ADAC einen vollwertigen, aus stabilem Hartplastik bestehenden Kindersitz mit Rückenlehne und Führungshörnern, der Kopf und Oberkörper bei einem seitlichen Unfall bestmöglich schützt.
7. Gurte jedes Mal straff ziehen: Bei Kindersitzen mit eingebauten Gurten ziehen manche Eltern diese zum vermeintlichen Wohl des kleinen Passagiers nicht zu fest. Doch bei einem Unfall kann der Nachwuchs so aus der Babyschale oder dem Sitz rutschen. Faustregel zum richtigen Anschnallen: Mehr als eine Hand sollte nicht zwischen Gurt und Brust des Kindes passen.
8. Tür- und Fenstersicherung aktivieren: Sicherheitshalber bei den hinteren Türen die Kindersicherung aktivieren und die Fenstersperre einstellen, um ein Öffnen während der Fahrt zu verhindern.