Nach ersten Ermittlungen saß eine 25-jährige Deutsche am frühen Sonntagmorgen (25. September) gegen 3:15 Uhr auf einer Bank am Bahnsteig des Bahnhofes Ebersberg. Ein 53-jähriger aus dem Irak setzte sich zu ihr und berührte die Frau im Dirndl in unsittlicher Weise am Genitalbereich und oberhalb der Kleidung. Zudem legte er ihren Kopf auf seine Brust und küsste die junge Frau aus Erding ohne deren Einverständnis.
Ein 32-jähriger, nigerianischer DB-Mitarbeiter bekam dies mit. Auf ihn machte die junge Frau einen hilflosen Eindruck. Zudem bemerkte er, dass sie dies nicht wollte, sich aber offensichtlich nicht wehren konnte. Der Reiniger verständigte einen 46-jährigen, afghanischen Kollegen. Gemeinsam trennten sie beide, brachten die Frau in ein nahes DB-Gebäude und verständigten die Bundespolizei. Der Iraker hatte den Bahnhof verlassen.
Dank schneller Verständigung und Fahndung konnte der 53-Jährige, der zweifelsfrei identifiziert wurde, noch in der Nähe des Bahnhofes in Ebersberg gestellt und festgenommen werden. Trotz seines Atemalkoholgehaltes von 1,55 Promille wirkte der Iraker zeitlich und örtlich orientiert. Er gab an, nichts gemacht zu haben, alles wäre ok.
Die junge Frau kam vom Oktoberfest und hatte alkoholbedingt die falsche S-Bahn erwischt. Sie wollte am Bahnsteig in Ebersberg die nächste S-Bahn stadteinwärts nehmen; war dann jedoch eingeschlafen. Die 25-Jährige bemerkte, dass sich jemand zu ihr setzte, bekam aber nur Teile des sexuellen Übergriffs, wie Küsse und Griffe unter das Dirndl, mit. Als sie weggehen wollte, wurde sie von dem ihr Unbekannten zurückgehalten. Aufgrund ihres Zustandes konnte sie nicht um Hilfe schreien bzw. auf die ihr äußerst unangenehme Situation aufmerksam machen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wird der 53-Jährige, der sich erlaubt im Bundesgebiet aufhält und bislang polizeilich nicht in Erscheinung trat, wegen sexueller Belästigung und wegen sexuellem Übergriff dem Haftrichter vorgeführt.
Die Münchner Bundespolizei dankt dem DB-Reiniger und dessen Kollegen für das mustergültige Handeln, der Frau gemeinsam und couragiert zu Hilfe zu kommen um sie vor weiterem, möglichen Schaden zu bewahren.