Veröffentlicht am 15.02.2023 11:04

Sicherheitsabstand!

Ausreichend Abstand halten ist eine gesetzliche Pflicht - auch wenn ein markierter Fahrradweg vorhanden ist. (Foto: Benjamin Brückner, Polizeihauptkommissar, PI Erding)
Ausreichend Abstand halten ist eine gesetzliche Pflicht - auch wenn ein markierter Fahrradweg vorhanden ist. (Foto: Benjamin Brückner, Polizeihauptkommissar, PI Erding)
Ausreichend Abstand halten ist eine gesetzliche Pflicht - auch wenn ein markierter Fahrradweg vorhanden ist. (Foto: Benjamin Brückner, Polizeihauptkommissar, PI Erding)
Ausreichend Abstand halten ist eine gesetzliche Pflicht - auch wenn ein markierter Fahrradweg vorhanden ist. (Foto: Benjamin Brückner, Polizeihauptkommissar, PI Erding)
Ausreichend Abstand halten ist eine gesetzliche Pflicht - auch wenn ein markierter Fahrradweg vorhanden ist. (Foto: Benjamin Brückner, Polizeihauptkommissar, PI Erding)

Die Polizei Erding wirbt für gegenseitiges Verständnis aller Verkehrsteilnehmer und weist insbesondere auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern hin.

Viele Fahrzeugführer sind sich nicht darüber bewusst, dass laut Straßenverkehrsordnung ein vorgegebener Seitenabstand von eineinhalb Metern zu Radfahrern oder E-Scootern sowie zu Fußgängern eingehalten werden muss. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind es sogar zwei Meter. Dieser Abstand ist zwischen den äußersten Abmessungen, also zwischen Fahrzeugspiegel und Fahrradlenker einzuhalten und gilt auch an markierten Fahrradschutzstreifen. Gerade hier werden die Autofahrer irre geführt und glauben oft, direkt an der Markierung fahren zu dürfen.

Kann der nötige Seitenabstand nicht eingehalten werden, ist Überholen schlichtweg nicht zulässig. Markierte Fahrradschutzstreifen dürfen bei Bedarf überfahren werden, wenn dadurch keine Radfahrer gefährdet werden, um etwa dem Gegenverkehr auszuweichen.

Außerdem empfiehlt die Polizei allen Radfahrern dringend, einen geeigneten Helm zu tragen. Obwohl es bislang keine gesetzliche Helmpflicht gibt, schützt ein Fahrradhelm in vielen Fällen vor schweren Verletzungen. Etwa zwei Drittel der bei Fahrradunfällen zum Teil schwer verletzten Personen haben nachweislich keinen Helm getragen.

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