Veröffentlicht am 17.07.2024 00:00

Stadtentwässerung: Bauliche Veränderungen meldepflichtig

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind verpflichtet, maßgebliche bauliche Veränderungen zeitnah der Stadt Freising, Stadtentwässerung, anzuzeigen. Wie die Stadt erklärt, ist „das Anzeigen der baulichen Veränderung(en) notwendig, damit die Kanalherstellungsbeiträge und die Niederschlagswassergebühr für die Grundstücke ordnungsgemäß berechnet werden können. Die Berechnung der Kanalherstellungsbeiträge richtet sich dabei nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude.”

Was melden?

Eine ausschlaggebende (bauliche) Veränderung kann unter anderem die Erweiterung bzw. die Vergrößerung der Geschossflächen, der nachträgliche Ausbau des Dachgeschosses, der Anbau von Dachgauben, sowie der Anbau eines Wintergartens oder einer geschlossenen Veranda etc., an das bestehende Gebäude sein. Auch eine Nutzungsveränderung des bestehenden Gebäudes- bzw. des Gebäudeteils kann zur beitragspflichtigen Veränderung maßgeblich sein, die zeitnah anzuzeigen ist.

Was wird berechnet?

Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen der angeschlossenen Grundstücke, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar in die Entwässerungseinrichtung (Kanal) eingeleitet wird oder abfließt, maßgeblich. Mitteilungspflichtig ist auch die Schaffung zusätzlicher (versiegelter) Flächen als auch die Änderung des Versiegelungsgrades bestehender (versiegelter) Flächen der angeschlossenen Grundstücke. Flächen, die über Auffang- und Versickerungseinrichtungen (z. B. Zisternen zur Nutzung der Gartenbewässerung etc.) entwässert werden und über einen Notüberlauf in die Kanalisation angeschlossen werden, sind ebenso mitteilungspflichtig.

Welches Formular?

Ein entsprechendes Formular für die Veränderungsmitteilung zur Niederschlagswassergebühr ist auf der Homepage der Stadt Freising unter www.freising.de unter dem Stichwort „Bogen für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr“ zu finden. Es kann auch per Mail an stadtentwaesserung@freising.de angefordert werden.

north