Gute Nachrichten für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Landkreis: Im Rahmen des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) werden 3,2 Mio. Euro Förderung für den 3-streifigen Ausbau an der Kreisstraße ED 5 zwischen der Staatsstraße 2584 und dem Kreisverkehr Schwaigerloh in Aussicht gestellt.
Die Regierung von Oberbayern hat das Bauvorhaben als förderfähig nach dem BayGVFG anerkannt. Von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 21.600.000 € sind voraussichtlich ca. 4.960.000 € zuwendungsfähig. Auf der Grundlage eines Forderungssatzes von 65 % Zuwendungen gibt es bis zu 3.220.000 € nach Art. 2 des BayGVFG. Die Regierung von Oberbayern wird ermächtigt, Bewilligungen bis zu diesem Betrag auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel in den einzelnen Haushaltsjahren entsprechend dem Baufortschritt Zahlungen zu leisten. Sie wird auch die erforderlichen Bewilligungsbedingungen festsetzen.
„Ich freue mich sehr, dass diese zukunftsweisenden Straßenbaumaßnahmen bestmöglich gefördert werden“, erklärt die Heimatabgeordnete Ulrike Scharf.