Veröffentlicht am 02.10.2024 00:00

Beantragungsfrist für kommunale Sportförderung endet am 18. Oktober

Wichtiger Hinweis für alle Sportvereine aus dem Stadtgebiet Freising: Seit dem 24. September ist die Antragsstellung für den freiwilligen kommunalen Zuschuss zur Sportförderung im Rahmen der kommunalen Jugendförderung und Übungsleiterzuschüsse für das Jahr 2024 beim Sportamt der Stadt Freising möglich. Wenn der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes über die gewährte Vereinspauschale vorliegt, kann dieser zusammen mit dem Formular „Antrag auf freiwilligen kommunalen Zuschuss“ bis spätestens Freitag,18. Oktober, beim Amt für Sport, Bürgerschaftliches Engagement und Integration (Amt 52) der Stadt online ausgefüllt und eingereicht werden.

Mit dieser Vereinspauschale möchte die Stadt Freising die Vereine dabei unterstützen, ihre alltägliche Arbeit zu leisten und die dazu gehörenden Ausgaben zu tragen. Dazu gehört insbesondere die Beschäftigung von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie von ehrenamtlichen Kräften. Um die Qualität der sportlichen Betreuung im Verein zu fördern, werden Übungsleiterqualifikationen bei der Vereinspauschale besonders berücksichtigt. Dies dient dem Ziel, die professionellen und kompetenten Strukturen eines Vereins zu fördern.

Auch dieses Jahr erfolgt die Antragsstellung ausschließlich online. Den Online-Antrag sowie alle dazugehörigen relevanten Informationen bezüglich Fördervoraussetzungen und –berechtigungen sind auf der Homepage der Stadt Freising unter www.freising.de (unter der Rubrik Sportförderung) zu finden.

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