Veröffentlicht am 16.01.2023 12:14

Jetzt Jugendschöffe werden!

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Jugendschöffen für 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden im Landkreis Erding mindestens 40 Bürgerinnen und Bürger, die am Amtsgericht Erding oder an der Jugendkammer des Landgerichts Landshut an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Interessierte, im Landkreis Erding wohnhafte deutsche Staatsbürger zwischen 25 bis 69 Jahren, können sich bis spätestens 13. Februar unter jugendschoeffenwahl@lra-ed.de oder über die jeweilige Wohnortgemeinde bewerben. Ein Formular kann unter www.landkreis-erding.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Schöffen sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Es wird Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils sowie geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Bei Fragen zum Amt als Jugendschöffe oder zur Bewerbung, stehen Frau Paul, Tel.:08122/58 1071 sowie Frau Brandl Tel. 08122/58 1452 telefonisch zur Verfügung.

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