Die Regierung von Oberbayern prüft, ob der Flughafen #-Lärmaktionsplan anlässlich der Lärmkarten 2022 überarbeitet werden muss. Lärmaktionsplan und Überprüfung beziehen sich ausschließlich auf die vorhandenen Start- und Landebahnen. Bis 3. April ist der Entwurf einzusehen unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/umwelt_gesundheit_verbraucherschutz/lap/lap_flughafen_mue/index.html. Bürger können Stellungnahmen und Anregungen per E-Mail an laermaktionsplanung@reg-ob.bayern.de oder an Regierung von Oberbayern, 80534 München, Stichwort „Lärmaktionsplanung Flughafen München” geltend machen. Die Regierung betont, dass sie diese bei ihrer Entscheidung, ob eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplans aufgrund der neuen Lärmkartierung nötig ist, angemessen berücksichtigen wird.