Veröffentlicht am 22.12.2023 11:19

Lasershow zu Silvester

In vielen Städten gibt es mittlerweile Lichtershows anstelle von Feuerwerken - so auch im Zentrum Erdings.. (Foto: ar/pst)
In vielen Städten gibt es mittlerweile Lichtershows anstelle von Feuerwerken - so auch im Zentrum Erdings.. (Foto: ar/pst)
In vielen Städten gibt es mittlerweile Lichtershows anstelle von Feuerwerken - so auch im Zentrum Erdings.. (Foto: ar/pst)
In vielen Städten gibt es mittlerweile Lichtershows anstelle von Feuerwerken - so auch im Zentrum Erdings.. (Foto: ar/pst)
In vielen Städten gibt es mittlerweile Lichtershows anstelle von Feuerwerken - so auch im Zentrum Erdings.. (Foto: ar/pst)

Mit einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Erding an Silvester und Neujahr das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern wie Raketen, Schwärmern, Knallkörpern, Batterien und ähnlichem untersagt. Stattdessen organisiert die Stadt für die Bürger zum Jahreswechsel am Schrannenplatz eine Lasershow. Dazu findet zudem in Zusammenarbeit mit einer örtlichen Tanzschule ab 23 Uhr ein „Silvestertanz“ statt.

Das Böllerverbot gilt im Bereich, der von den Straßen Am Herzoggraben und Am Mühlgraben umgeben wird und insbesondere für die Haager Straße ab der Einmündung Bachingerstraße, die Landshuter Straße, die Friedrich-Fischer-Straße, die Lange Zeile, den Schrannenplatz, den Kleinen Platz und alle angrenzenden Nebenstraßen.

Die Stadt zieht mit dem Beschluss daraus eine Konsequenz, dass es in vergangenen Jahren immer wieder zu gefährlichen Situationen gekommen war, weil Besucher der Innenstadt in oft angetrunkenem Zustand die Feuerwerkskörper fahrlässig zündeten. In einem Fall wurden sogar Rettungskräfte bei einem Einsatz beschossen. Darüber hinaus können Pyro-Artikel bei unsachgemäßem Gebrauch leicht Brände auslösen. Gerade die denkmalgeschützte, historische Baustruktur der Altstadt ist Brandgefahren in besonderem Maße ausgesetzt. Da durch das Verbot nur ein geringer Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit erfolgt, gilt das Abbrennverbot als angemessen und beschränkt die Besucher nicht unzumutbar in ihren Rechten.

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