3.000 Auszubildende im Kreis Freising sowie 2.300 im Kreis Erding können noch bis Ende November Nachwuchs-Betriebsräte wählen. Sie sollen sich so für ihre eigenen Belange einsetzen – und bei den Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) mitmachen. Dazu ruft die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf.
"Von unbezahlten Überstunden bis zu Arbeiten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben – immer wieder klagen Azubis über Missstände. Diese muss niemand einfach hinnehmen. Wer eigene Interessenvertreter wählt, kann im Betrieb entscheidend mitreden und sich das nötige Gehör beim Chef verschaffen", sagt Harald Wulf, Bezirksvorsitzender der IG BAU Oberbayern. Besonders Azubis aus der Baubranche sollten ihre Stimme abgeben, rät der Gewerkschafter. "Die Bau-Ausbildung hat zwar einen guten Ruf und liegt bei der Bezahlung auf den vorderen Plätzen. Doch nach wie vor berichten Azubis, dass sie viele Aufgaben erfüllen müssen, die nicht der Ausbildung dienen. Immer wieder fühlen sie sich als billige Arbeitskräfte missbraucht. Zudem klagen sie über lange Arbeitszeiten durch weit entfernte Baustellen", moniert Wulf. Hier sollten die Firmen für bessere Konditionen sorgen. Besonders für Frauen müsse die Ausbildung auf dem Bau attraktiver werden. Nur so könnten Arbeitgeber den Fachkräftemangel überwinden. Nach Überzeugung der IG BAU profitieren auch Unternehmen von engagierten Azubi-Vertretern: Wo es einen "Jugend-Betriebsrat" gebe, stiegen Zufriedenheit und Motivation der Azubis. "Damit wachsen auch die Chancen, dass Azubis nach der Lehre ihrem Arbeitgeber die Treue halten", so die Gewerkschaft.
Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Landkreis Freising aktuell rund 3.000 Auszubildende – 64 von ihnen lernen in der Baubranche. Im Landkreis Erding sind rund 2.300 Auszubildende beschäftigt - 95 davon in der Baubranche. Eine Interessenvertretung kann wählen, wer in einem Betrieb arbeitet, der mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat hat. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren und alle, die ihre Berufsausbildung absolvieren. Zur Wahl aufstellen lassen können sich auch Beschäftigte unter 25 ohne Auszubildenden-Status.
Alle Infos unter www.jav-portal.de. Azubis, die einen "Nachwuchs-Betriebsrat" gründen wollen oder Hilfe bei der Wahl brauchen, finden Rat unter www.instagram.com/jungebau/ oder www.facebook.com/JungeIGBAU.