Am Montag , 16. September, wurde am Flughafen München ein 27-jähriger Türke bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle des Fluges nach Istanbul überprüft. Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Kempten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben war. Es stand eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten zur Vollstreckung an.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 27-Jährige in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.
Ein ähnlicher Sachverhalt ereignete sich bereits am Samstag, 14. September. Hier erschien ein 51-jähriger Türke zur Ausreisekontrolle für einen Flug nach Istanbul.
Bei der polizeilichen Überprüfung stellten die Bundespolizisten am Flughafen München jedoch fest, dass gegen die Person ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen unerlaubten Aufenthalts vorlag.
Laut Haftbefehl waren 1.800 Euro zuzüglich Kosten in Höhe von 106 Euro zu zahlen oder 45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.
Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe samt Kosten nicht bezahlen und wurde deshalb ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheimein geliefert.