Seit 2018 gibt es im Landkreis Freising den Verhütungsmittelfonds. Damit bei der Wahl des Verhütungsmittels nicht die Kostenfrage im Vordergrund stehen muss, können Bedürftige aus Stadt und Landkreis Freising die Übernahme der Kosten beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Landkreis den Betrag ganz oder teilweise.
Diese können einen Antrag auf Kostenübernahme über den Verhütungsmittelfonds stellen, sofern sie mindestens 22 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Freising haben und eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II / Bürgergeld bzw. Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), BAföG/BAB, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld Plus oder Kinderzuschlag.
Die Kosten können für Pille (Rezept ist auf sechs Monate auszustellen), Verhütungsring, Verhütungspflaster, Dreimonatsspritze, Verhütungsstäbchen, Hormonspirale, Kupferspirale/-kette/-ball oder Vasektomie/ Sterilisation (Zuschuss in Höhe von 400 Euro) übernommen werden.
Die Kosten für das Verhütungsmittel werden (wenn eine gültige Kostenübernahme vorliegt) direkt vom Gesundheitsamt Freising an die frauenärztliche Praxis oder Apotheke überwiesen. Die Patienten dürfen das Verhütungsmittel dort nicht selbst bezahlen.
Weitere Informationen zum Verhütungsmittelfonds im Landkreis Freising sind im Internet unter www.schwanger-fs.de/beratung/verhuetungsmittelfonds.