(djd). Jeder Autofahrer in Deutschland hat eine Kfz-Versicherung. Spätestens nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall fragen sich viele Versicherungsnehmer, ob die gewählte Versicherung wirklich die passende ist. Geht es nicht billiger und besser? Im Internet kann man auf Vergleichsportalen nach dem passenden Tarif suchen. Doch die Sache hat einen Haken: Die Onlineportale sind selten unabhängig und beziehen auch nicht immer sämtliche Anbieter in eine Kalkulation mit ein.
Zudem ist die Beitragshöhe nicht immer das entscheidende Kriterium. Denn langfristig kann ein billiger Tarif unter Umständen dazu führen, dass Versicherungsnehmer für bestimmte Leistungen selbst aufkommen müssen. Das geht dann mehr ins Geld als ein etwas höherer Beitrag. Relevant sind auch die Zusatzleistungen eines Versicherers. Bei der Kfz-Versicherung der Nürnberger Versicherung etwa steht die Kundenkarte allen Versicherungsnehmern in Form eines digitalen Passes für die digitale Brieftasche - das sogenannte Wallet - zur Verfügung. Mehr dazu unter www.nuernberger.de. Die Vorteile des digitalen Passes: Man hat seine Vertragsinfos stets zur Hand, kann im Schadenfall mit dem Unfallgegner alle relevanten Infos kontaktlos per QR-Code teilen und kann den Schaden bequem online melden. Auch erhält man Tipps zum Verhalten am Unfallort. Zudem ist es möglich, den Pass an Mitversicherte weiterzuleiten.
1. Ablauf der Vertragszeit:In der Regel laufen Kfz-Verträge von 1. Januar bis 31. Dezember. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, kann man jedes Jahr bis spätestens 30. November die Versicherung kündigen. Achtung: Das Kündigungsschreiben muss spätestens an diesem Tag bei der Versicherung eingegangen sein. Die Kündigungsfrist von einem Monat muss auch bei Verträgen eingehalten werden, die in der Laufzeit vom Kalenderjahr abweichen.
2. Fahrzeugwechsel: Wer sich während der Laufzeit der Kfz-Versicherung für die Anschaffung eines anderen Fahrzeugs - egal ob neu oder gebraucht - entscheidet, kann ebenfalls seine Police kündigen.
3. Beitragserhöhung: Wenn der Versicherer den Tarif anhebt, kann man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Autoversicherung wechseln. Allerdings nur, wenn die Erhöhung nicht aufgrund einer Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt ist.
4. Schadenfall:Auch im Schadenfall steht Versicherungsnehmern ein außerordentlicher Wechsel zu. Wer etwa mit der Schadenabwicklung seines Versicherers unzufrieden ist oder eine Werkstattbindung nicht akzeptieren will, kann sich auf sein Sonderkündigungsrecht berufen.