Nun also auch in der Region: In einer Geflügelhaltung im Landkreis Erding ist am Mittwoch, 31. März, der Ausbruch der Geflügelpest (Vogelgrippe, Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) amtlich festgestellt worden.
Die für Wirtschaftsgeflügel hochansteckende anzeigepflichtige Tierseuche war bei der Beprobung eines Kontaktbetriebes im Landkreis Erding nachgewiesen worden. Das dort gehaltene Geflügel ist im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung zu töten. Der Hinweis auf den Betrieb im Landkreis Erding hatte sich ergeben, nachdem das Veterinäramt Ebersberg einen Ausbruch in einem kleinen Geflügelbestand im Landkreis Ebersberg festgestellt hatte. Der Betrieb im Nachbarlandkreis hatte seinerseits zuvor Junghennen aus dem Betrieb im Landkreis Erding bezogen. Vor dem Hintergrund, dass im Landkreis Erding seit Mitte März Aufstallungspflicht mit strengen Hygieneregeln für Geflügel besteht und da die Infektion im Betrieb im Rahmen der üblichen Inkubationszeit nachgewiesen worden ist, geht man im Veterinäramt davon aus, dass das Virus H5N8 über Zukauf eingetragen wurde.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich Betriebe, die vom 28. Februar bis 23. März vom Geflügelhandel Schulte aus Delbrück-Westenholz (NRW) Geflügel bezogen haben, umgehend mit dem Veterinäramt Erding, Tel.: 08122/58-1470, in Verbindung setzen müssen. Im Bestand des deutschlandweit tätigen Geflügelhändlers war am 22. März der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI) amtlich festgestellt worden.
Um einer Weiterverbreitung vorzubeugen, wird rund um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern ausgewiesen. Hier wird das Verbringen von Geflügel, Eiern und Fleisch aus geflügelhaltenden Betrieben reglementiert.
Die Geflügelpest ist eine durch Viren hervorgerufene Tierseuche und betrifft sowohl wildlebende Vögel als auch Hühner, Puten, Gänse, Enten etc. in landwirtschaftlichen Betrieben oder in Hobby-Beständen.
Seit Mitte März müssen alle Geflügelhalter im Landkreis Erding ihre Tiere im Stall lassen, um einer Infektion über Wildvögel vorzubeugen. In der Regel erkranken nur Wildvögel und Wirtschaftsgeflügel wie Hühner und Puten. Andere Vogelarten können das Virus jedoch latent in sich tragen und verbreiten. Ein direkter Kontakt von Hunden oder Katzen mit Vogelkadavern sollte daher nach Möglichkeit verhindert werden. Auch indirekte Übertragung durch Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten ist möglich. Hinweise zu Infektionen bei Menschen liegen in Deutschland nicht vor.