Die Aßlinger Parteien und Gruppierungen beschäftigen sich schon seit längerem intensiv mit den Folgen der Neubaustrecke für den Brenner-Nordzulauf. Die Belastung für die Region ist durch den Bau des Brenner-Nordzulaufs sowohl für Mensch als auch Natur enorm. Umso wichtiger ist die verantwortungsvolle Abwägung aller Alternativen um die Betroffenheit so gering wie möglich zu halten und dennoch die Verkehrsverlagerung auf die Schiene zu ermöglichen. Gemeinsames Ziel ist es dabei, die negativen Auswirkungen auf die Menschen, die Natur und die Landschaft zu minimieren und dafür Lösungen mit hohen Realisierungschancen vorzuschlagen. Entscheidend dafür sind u.a. die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Lärmschutz. Dabei zeigt sich eindeutig, dass durch den Brenner-Nordzulauf Lärmschutz für die Bestandsstrecke nach Neubaustandard möglich ist. Das Eisenbahn-Bundesamt ist gemäß §47e BImSchG dafür zuständig, nach Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes auszuarbeiten. Das bedeutet, dass der Zugverkehr auf der Infrastruktur der Deutschen Bahn AG erfasst wird, unabhängig davon wem die darauf verkehrenden Züge gehören. Auf Basis der Lärmkartierung wurden als Lärmschutzmaßnahmen für Aßling lediglich Schienenstegdämpfer entlang der Bestandsstrecke geplant. Diese Maßnahme wird aktuell bzw. wurde bereits durchgeführt. Weitere Lärmschutzmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Die letzte Messung ergab für Aßling im Jahr 2017 hohe Lärmwerte für die Nacht zwischen 50 und 65 Dezibel - je nach Nähe zur Bahntrasse. In vielen Wohngebieten ist der Bahnlärm deutlich lauter als der bei Neubaustrecken festgeschriebene Maximalwert von 49 dB(A) in der Nacht für allgemeine Wohngebiete. Es besteht also großer Handlungsbedarf.