In den Morgenstunden des Samstags, 30. März, wurde ein 24-jähriger Mann mit seinem Fahrrad, aufgrund seiner unsicheren Fahrweise, durch Beamte der PI Neufahrn in der Bahnhofstraße in Neufahrn einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnten die Beamten im Gespräch sofort Alkoholgeruch feststellten. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht und ergab schließlich einen Wert von 2,84 Promille. Dies hatte zur Folge, dass gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) eingeleitet werden musste. Nach einer dafür erforderlichen Blutentnahme wurde dem Mann die Weiterfahrt unterbunden.