Automatik: Neue Führerschein-Regelung
Seit April lässt sich der Automatik-Führerschein mit Zusatzstunden in der Fahrschule und einem kurzen Praxistest in den regulären Führerschein für Schaltgetriebe umwandeln. Somit wird man deutlich flexibler, wenn es um die Wahl des eigenen Autos, aber auch um Mietwagen, Carsharing etc. geht. Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) hat die Details. Bislang galt: Wer Inhaber eines sogenannten Automatik-Führerscheins, also eines Führerscheins der Klasse B mit Schlüsselzahl 78, war, durfte damit ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren, nicht aber Schaltfahrzeuge. Diese Beschränkung wurde am 1. April 2021 mit einer Änderung in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgehoben - sofern man eine zusätzliche Schulung in der Fahrschule absolviert. Diese umfasst mindestens zehn zusätzliche praktische Fahrstunden à 45 Minuten sowie eine 15-minütige Testfahrt in einem Schaltwagen. Stellt der Fahrlehrer bei der Testfahrt die Fahrtauglichkeit fest, kann regulär die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen werden, die bescheinigt, dass man auch mit Schaltgetriebe im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein darf.
09.05.2021 20:53 Uhr
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