Der Landkreis Freising beabsichtigt, das System der Abfallwirtschaft und speziell die Tonnenbewirtschaftung auf neue Beine zu stellen. Die Auslieferung der Tonnen, der Verkauf von Restmüllsäcken auf den Wertstoffhöfen und der Erlass von Gebührenbescheiden sind eine Pflichtaufgabe, die der Landkreis aber seit den 1990er Jahren auf die Landkreisgemeinden übertragen hat. Dies soll sich nach dem Willen des Ausschusses für Planung und Umwelt des Kreistags ändern, die originäre Zuständigkeit wieder auf die Landkreisverwaltung übergehen. Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Freising ist der Landkreis bereits ab 1.1.2025 zuständig, weil der Vertrag zur Restmüll- und Biotonnenbewirtschaftung fristgerecht zum Jahresende 2024 gekündigt wurde. Die Müllabfuhr und der Verkauf der Restmüllsäcke sind von der Umstellung nicht betroffen und laufen wie gewohnt weiter.
Weitere Informationen erhalten Freisinger Bürger spätestens mit dem Abfallgebührenbescheid für 2025.