Die Bayerische Staatsregierung gewährt auch 2025 den Sport- und Schützenvereinen die Vereinspauschale. Grundlage der Vereinsförderung bildet die Anzahl der erwachsenen Mitglieder (über 26 Jahre) und sonstigen Mitglieder (bis einschließlich 26 Jahre) sowie der Übungsleiter und Trainer im Verein.
Die Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen müssen die Vereine bis spätestens Montag, 3. März 2025, beim Landratsamt Freising (SG R3 – Kommunalaufsicht, Frau Wöhrl, Landshuter Str. 31, 85354 Freising) einreichen. Unterlagen, die danach eingehen, können wegen der Ausschlussfrist der Sportförderrichtlinien nicht mehr berücksichtigt werden.