Die Gemeinde lädt für Dienstag, 6. Mai, zur Bürgerversammlung in die Aula der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Rathausstraße 3a, ein. Beginn ist um 19.00 Uhr, Einlass bereits ab 18.30 Uhr.
In der Bürgerversammlung können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige das Wort erhalten. Dies sind alle Gemeindeeinwohner. Ausnahmen davon kann die Bürgerversammlung beschließen. Stimmberechtigt sind ausschließlich Gemeindebürger, also Gemeindeangehörige, die in Poing wahlberechtigt sind. Das sind alle Deutschen sowie Unionsbürger, die am 6. Mai das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde Poing mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht aus anderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Anträge in der Bürgerversammlung sollen mit folgender Einleitungsformel gestellt werden: „Ich stelle hiermit den Antrag: Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, ... (Sachvortrag) ...”. Die Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.
1. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Gemeinde
2. Bericht der Polizeiinspektion
3. Tätigkeitsbericht der Freiwilligen Feuerwehr
4. Aussprache zum Tätigkeitsbericht
5. Anträge an die Bürgerversammlung
6. Sonstiges