Veröffentlicht am 02.10.2023 13:47

Wer übernimmt die Vormundschaft?

Das Jugendamt am Landratsamt Freising sucht für die Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Bürger, die Vormundschaften für diese Jugendlichen übernehmen wollen. Deren Aufgabe ist es, als gesetzliche Vertreter alle relevanten Aufgaben für die Jugendlichen zu erledigen und die vollumfängliche rechtliche Vertretung zu übernehmen. Hierzu gehören persönliche Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen, die Verwaltung ihres Vermögens, Entscheidungen zum Aufenthaltsort, schulische sowie berufliche Angelegenheiten, die Unterbringungsart und gesundheitliche Maßnahmen. Sie begleiten die Jugendlichen im Asylverfahren und erstellen Stellungnahmen für Gerichte zu erstellen.

Für die Übernahme einer Vormundschaft sollten die Bürger mindestens 25 Jahre alt sein. Weiter nötig ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, die Bereitschaft zur engen Kooperation mit Fachdiensten innerhalb eines Jugendamts sowie zur Kooperation mit Beratungsstellen und anderen Beteiligten. Sensibilität und Wertschätzung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und anderen Personen ihres Umfeldes ist ebenso wichtig wie Kommunikationsfähigkeit, die Fähigkeit zur selbstkritischen Auseinandersetzung und Reflexion der eigenen Position und des eigenen Handelns. Man sollte in der Lage sein, Entscheidungen alleinverantwortlich zu treffen und diese auch transparent zu machen sowie gut organisieren können.

Das Jugendamt hofft auf möglichst viele Interessierte an dieser Aufgabe für die jungen Menschen. Fragen beantwortet Gabriele Schäffler unter E-Mail gabriele.schaeffler@kreis-fs.de oder Telefon: 08161/600-232, und Marion Arndt, E-Mail: marion.arndt@kreis-fs.de, Telefon 08161/600-244

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