Veröffentlicht am 17.04.2024 00:00

Bis 1. Mai Förderung für die Jugendarbeit beantragen

Die neue Zuschussrichtlinie, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die Jugendarbeit im Landkreis Erding nachhaltig zu stärken. Kinder und Jugendliche sollen durch die Jugendarbeit die Fähigkeiten zur Kontaktanbahnung und Kontaktpflege erleben und erlernen. Daher wurden die Förderungen entsprechend angepasst. Die Jugendarbeit gewährleistet und unterstützt die altersgerechte Entwicklung sozialer Persönlichkeiten. Die Neuerungen umfassen unter anderem die Förderung von Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Kriegserfahrung sowie für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, die soziale Integration und die Persönlichkeitsentfaltung von Menschen mit Behinderung zu fördern und kontinuierlich zu begleiten.

Weitere Erweiterungen des Förderkatalogs umfassen Wettkämpfe sowie verbandsspezifische Jugendleiterkarten. Die Jugendleiterpauschalen wurden erhöht, und die Pauschalförderung richtet sich nun nach den Mitgliederzahlen. Zusätzlich werden nun auch digitale Projekte gefördert.

Bequem online

Seit Kurzem können Anträge nach den Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit bequem online über die Internetseite des Landkreises Erding gestellt werden. Für die Online-Antragstellung ist eine BayernID erforderlich.

Zudem besteht weiterhin die Option, Anträge schriftlich beim Landratsamt Erding im Fachbereich Jugend und Familie, Sachgebiet 21-5 Bildung, Betreuung und Prävention, Kommunale Jugendarbeit, am Alois-Schießl-Platz 2 in 85435 Erding einzureichen. Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises Erding unter www.landkreis-erding.de verfügbar.

Weitere Infos

Bereits eingereichte Anträge behalten ihre Gültigkeit und werden derzeit geprüft. Die Antragstellung für die Förderung ehrenamtlicher Jugendleiter (für 2023) und für die Pauschalzuschüsse (für 2024) ist bis Mittwoch, 1. Mai, möglich. Für Fragen und weitere Information stehen Elena Fritsch unter Tel. 08122/581694 und Karin Netter unter Tel. 08122/581359 zur Verfügung.

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